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IAB-Infoplattform "Frauenquote – Geschlechtervielfalt in den Chefetagen"

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An einer verbindlichen Frauenquote bei der Besetzung von Führungspositionen scheiden sich die Geister. Sehen die einen eine Benachteiligung von Männern und äußern gar verfassungsrechtliche Bedenken, verweisen die anderen auf den Fachkräftemangel und die Vielzahl hochqualifizierter Frauen, die es gilt für die Top-Positionen in der Wirtschaft zu begeistern. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht nun eine bedingte Frauenquote vor. Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen müssen eine Frauenquote von 30 Prozent erfüllen. Das gilt jedoch nur für Aufsichtsratsposten, die ab 2016 neu besetzt werden.

In dieser Infoplattform sind die wichtigsten Ergebnisse der wissenschaftlichen Studien zur Frauenquote zusammengestellt.

IAB-Infoplattform "Frauenquote – Geschlechtervielfalt in den Chefetagen" 


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