Für die öffentlichen Haushalte haben sich die Kosten der Arbeitslosigkeit in den vergangenen zehn Jahren real mehr als halbiert. Während 2012 die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit mit 53,8 Milliarden Euro etwa zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprachen, waren es 2003 mit 91,5 Milliarden Euro noch 4,3 Prozent des damaligen BIP. „Zu dem positiven Ergebnis haben insbesondere die Arbeitsmarktreformen und die streckenweise bessere Wirtschaftsentwicklung beigetragen“, schreiben die Arbeitsmarktforscher Enzo Weber, Karl Heinz Hausner und Heidemarie Engelhard.
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Kosten der Arbeitslosigkeit haben sich in den vergangenen zehn Jahren real halbiert
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