Die Trends seit Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen bleiben weiter ungebrochen: Die Beschäftigung steigt stärker als die Zuwanderung, die Arbeitslosenquoten sinken, allerdings steigt auch der SGB-II-Leistungsbezug. In den Kommunen stellt sich die Lage weiterhin sehr unterschiedlich dar. In einigen Kommunen, in denen die Arbeitslosenquoten der Bulgaren und Rumänen besonders hoch und die Beschäftigungsquoten niedrig sind, steigt die Beschäftigung leicht an und sinken die Arbeitslosenquoten geringfügig. Von einer Trendwende kann aber auch hier nicht die Rede sein.
↧