Der Gesetzgeber hat Geflüchteten, die aufenthaltsrechtlich nur geduldet sind, den Zugang zum Ausbildungsmarkt weitgehend geöffnet. Manchen bleibt dieser Weg aber dennoch versperrt, weil ihre Identität als „ungeklärt“ gilt. Die Gründe dahinter sind vielschichtig und liegen keineswegs immer in der Verantwortung der Geflüchteten selbst.
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